Problem & Risiken: Haftungsrisiken durch unsichere Produkte
Für Unternehmen birgt die Herstellung und der Vertrieb von Produkten eine Vielzahl rechtlicher Risiken. Ein Produkt, das die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt, kann gravierende Konsequenzen haben:
• Schadensersatzforderungen: Unternehmen haften teilweise verschuldensunabhängig, wenn ihre Produkte Mängel aufweisen, die Personen- oder Sachschäden verursachen. Das Produkthaftungsgesetz sieht eine strenge Haftung vor, ohne dass dem Unternehmen ein Verschulden nachgewiesen werden muss.
• Bußgelder: Die Missachtung der immer strikteren Produktsicherheitsvorschriften, insbesondere mit dem Inkrafttreten der neuen GPSR, kann zu hohen Geldstrafen und Sanktionen führen.
• Rückrufe und Vertriebsverbote: Unsichere Produkte können zu kostspieligen Rückrufaktionen und Vertriebsverboten führen, die erhebliche finanzielle Belastungen und langfristige Reputationsschäden zur Folge haben.
• Reputationsverlust: Ein öffentlich bekannter Produktrückruf oder negative Presse über ein unsicheres Produkt kann das Vertrauen in Ihr Unternehmen nachhaltig schädigen.
Rechtliche Grundlagen der Produkthaftung und Produktsicherheit in Deutschland und der EU
Ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Anforderungen ist unerlässlich, um Ihre Produkte sicher und rechtskonform auf den Markt zu bringen. Die Produkthaftung in Deutschland und der EU wird durch mehrere Gesetze Verordnungen und Richtlinien geregelt, die für Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind.
Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) – Verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte
Das deutsche Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt die verschuldensunabhängige Haftung von Herstellern für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Das bedeutet, dass ein Hersteller auch ohne direktes Verschulden für die Schäden haftet, die seine Produkte verursachen.
Kernpunkte des ProdHaftG:
• Haftung für Personen- und Sachschäden: Hersteller haften für Personenschäden wie Verletzungen oder Todesfälle sowie für Sachschäden über 500 Euro.
• Verschuldensunabhängige Haftung: Das Gesetz verlangt keinen Nachweis, dass der Hersteller fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
• Verjährungsfrist: Ansprüche verjähren drei Jahre nach Kenntnis des Schadens und der haftenden Partei. Die Haftung erlischt jedoch spätestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – § 823 Schadensersatzpflicht
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ergänzt das ProdHaftG durch Regelungen zur verschuldensabhängigen Haftung. Unternehmen können nach § 823 BGB haftbar gemacht werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzt haben und dadurch ein Schaden entsteht.
Kernpunkte von § 823 BGB:
• Verschuldensabhängige Haftung: Hersteller haften, wenn sie schuldhaft handeln, d. h., wenn ein Mangel aufgrund von Fahrlässigkeit oder Vorsatz entsteht.
• Schutz von Rechtsgütern: § 823 BGB schützt zentrale Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum.
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) – Sicherstellung sicherer Produkte auf dem Markt
Unabhängig davon, ob es sich um einen Hersteller, Importeur oder Händler handelt – jeder, der Waren auf den deutschen Markt bringt, muss strenge Vorschriften zum Verbraucherschutz und zur Produktsicherheit einhalten. Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bildet die rechtliche Grundlage dafür und setzt die europäischen Richtlinien für das Inverkehrbringen und Bereitstellen von Produkten in der EU um. Verstöße gegen diese Vorschriften können schwerwiegende Folgen haben, wie Haftungsrisiken, Strafen oder Reputationsverluste, die im schlimmsten Fall die Existenz eines Unternehmens gefährden können.
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) regelt die Sicherheitsanforderungen für Produkte im Non-Food-Bereich, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Es kommt zur Anwendung, wenn Produkte im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit auf dem Markt angeboten, ausgestellt oder erstmals genutzt werden.
Durch das ProdSG werden zahlreiche EU-Richtlinien, die das Inverkehrbringen und Bereitstellen von Produkten im Europäischen Binnenmarkt betreffen, in deutsches Recht überführt. Zu diesen Richtlinien gehören unter anderem:
- Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, die grundlegende Sicherheitsanforderungen für alle Produkte festlegt,
- Richtlinie 2014/35/EU für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, die Sicherheitsstandards für Elektrogeräte definiert,
- Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen, welche die Sicherheitsanforderungen für Maschinen und Anlagen regelt,
- Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug, die den Schutz von Kindern durch sichere Spielwaren sicherstellt.
Das ProdSG bildet somit den rechtlichen Rahmen für den Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten und gewährleistet die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards in der EU.
Wichtige Regelungen des ProdSG:
• CE-Kennzeichnung: Für viele Produkte ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben, die bestätigt, dass das Produkt den Sicherheitsanforderungen der EU entspricht.
• Marktüberwachung: Behörden überwachen den Markt und können gefährliche Produkte vom Markt nehmen oder Rückrufe anordnen.
• Pflichten für Hersteller und Importeure (Einführer): Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte sicher sind und alle erforderlichen Kennzeichnungen und Prüfungen durchlaufen haben.
EU-Verordnung über allgemeine Produktsicherheit (GPSR) – Neue Anforderungen ab 13. Dezember 2024!
Die General Product Safety Regulation (GPSR) tritt ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft und bringt erhebliche Änderungen für Unternehmen, die Produkte auf dem EU-Markt anbieten. Die Verordnung ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und modernisiert die Anforderungen an Produktsicherheit, insbesondere in Bezug auf digitale und vernetzte Produkte.
Hersteller, Importeure und Händler spielen eine zentrale Rolle, wenn es um die Sicherstellung der Produktsicherheit gemäß den Vorgaben der GPSR geht. Jeder dieser Akteure ist verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ausschließlich sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden. Die Erfüllung dieser Pflichten ist nicht nur gesetzliche Anforderung, sondern auch wesentlich, um mögliche Risiken wie Produktrückrufe oder rechtliche Beanstandungen zu vermeiden.
Details zu den den Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteuren finden Sie hier.
Wichtige Neuerungen durch die GPSR:
1. Erweiterte Pflichten: Unternehmen müssen nun umfassendere Tests und Risikoanalysen durchführen, insbesondere bei digitalen Produkten, die Cyberrisiken bergen können.
2. Verpflichtung zur Rückverfolgbarkeit: Produkte müssen jederzeit rückverfolgbar sein, damit im Schadensfall die Quelle des Problems schnell ermittelt werden kann.
3. Spezifische Anforderungen an digitale Produkte: Produkte mit digitalen Schnittstellen oder vernetzte Geräte müssen strengen Cybersicherheitsanforderungen entsprechen, um das Risiko von Cyberangriffen zu minimieren.
Ihr Unternehmen absichern: Mit den neuen Anforderungen der GPSR müssen Unternehmen ihre Compliance-Strategie anpassen. windweiss hilft Ihnen dabei, die neuen Vorschriften frühzeitig umzusetzen und Ihr Unternehmen vor Haftungsrisiken zu schützen.
windweiss: Ihr Partner für Produkthaftung und Produktsicherheit
Wir verfügen über tiefgehende Expertise in den Bereichen Produkthaftungsrecht und Produktsicherheitsrecht. Wir begleiten Unternehmen durch das komplexe rechtliche Umfeld und sorgen dafür, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Konkrete Vorteile für Ihr Unternehmen
• Rechtssicherheit: Durch unsere Expertise im Produkthaftungsrecht gewährleisten wir, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
• Risikominimierung: Wir helfen Ihnen, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren.
• Effiziente Schadensabwehr: Im Falle von Haftungsansprüchen vertreten wir Ihre Interessen kompetent und setzen uns für eine effektive Abwehr unberechtigter Forderungen ein.
• Individuelle Lösungen: Wir bieten maßgeschneiderte Strategien, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.
Unsere Leistungen im Überblick
• Beratung zu Ihren Rechten und Pflichten als Hersteller, Importeur oder (Online-)Händler
• Unterstützung bei Informations- und Transparenzpflichten
• Beratung zur Produktkennzeichnung und Einhaltung von Sicherheitsstandards
• Verhandlungsführung mit Ihren Vertragspartnern und Vertragsgestaltung
• Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Produkthaftungsfällen
• Präventive Maßnahmen zur Haftungsvermeidung durch gezielte Vertragsklauseln
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle und umfassende Beratung zu Ihren Fragen rund um Produkthaftung und Produktsicherheit. Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung und sichern Sie sich unsere spezialisierte Unterstützung!