IT-Recht

Auftragsverarbeitungsvertrag erstellen lassen – rechtskonform nach Art. 28 DSGVO

Dr. Sener Dincer
28.03.2025

Schützen Sie Ihr Unternehmen mit einem maßgeschneiderten Auftragsverarbeitungsvertrag. Unsere erfahrene Kanzlei erstellt Ihren AV-Vertrag individuell und rechtssicher – ohne generische Muster oder kompliziertes Fachchinesisch. Vermeiden Sie Abmahnungen, Bußgelder und Datenschutzrisiken durch einen rechtskonformen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO, der klar verständlich formuliert ist. So können Sie sich beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Inhaltsverzeichnis

Warum ein AV-Vertrag so wichtig ist

Unternehmen, die personenbezogene Daten durch externe Dienstleister verarbeiten lassen, sind gesetzlich zum Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) verpflichtet. Art. 28 DSGVO schreibt vor, dass bei jeder Auftragsverarbeitung ein schriftlicher Vertrag zwischen dem "Verantwortlichen" (Ihnen) und dem "Auftragsverarbeiter" (Dienstleister) bestehen muss. Fehlt ein solcher Vertrag oder ist er unvollständig, drohen hohe Bußgelder – bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes laut DSGVO. Datenschutzbehörden schrecken auch bei KMU nicht vor Strafen zurück: Schon kleine Unternehmen wurden mit fünfstelligen Beträgen belangt, weil kein gültiger AV-Vertrag vorlag.

Ein AV-Vertrag ist aber nicht nur Pflicht, sondern auch praktischer Schutz. Er legt verbindlich fest, wie Ihr Dienstleister mit den personenbezogenen Daten umgeht – von Sicherheitsmaßnahmen bis zu Löschfristen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Auftragsverarbeitung DSGVO-konform erfolgt und sowohl Ihre Kunden als auch Geschäftspartner Vertrauen in Ihre Datenschutzprozesse haben.

Welche Inhalte muss ein AV-Vertrag enthalten?

Ein rechtskonformer AV-Vertrag umfasst alle in Art. 28 DSGVO geforderten Regelungen. Unsere Kanzlei stellt sicher, dass kein wichtiges Detail fehlt. Typische Inhalte eines Auftragsverarbeitungsvertrags sind unter anderem:

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung: Was genau wird verarbeitet und für wie lange?
  • Art und Zweck der Datenverarbeitung: Warum werden die Daten verarbeitet und welche Kategorien von Daten und betroffenen Personen sind umfasst?
  • Pflichten des Auftragsverarbeiters: Verarbeitung ausschließlich nach Ihrer Weisung, Vertraulichkeitspflichten für Mitarbeiter, Einhaltung angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen (nach Art. 32 DSGVO).
  • Einsatz von Unterauftragnehmern: Darf der Dienstleister weitere Sub-Dienstleister einschalten? Wenn ja, nur mit Ihrer Zustimmung und unter denselben Datenschutzauflagen.
  • Unterstützung des Verantwortlichen: Der Dienstleister hilft Ihnen, Ihre Pflichten gegenüber Betroffenen und Behörden zu erfüllen – z. B. bei Auskunftsersuchen oder Meldung von Datenschutzvorfällen.
  • Löschung und Rückgabe von Daten: Nach Auftragsende müssen personenbezogene Daten auf Wunsch gelöscht oder zurückgegeben werden.
  • Kontroll- und Prüfungsrechte: Sie erhalten das Recht, die Einhaltung der vereinbarten Datenschutzmaßnahmen beim Dienstleister zu überprüfen, z. B. durch Audits oder Nachweisdokumente.

Diese und weitere Klauseln gestalten wir maßgeschneidert für Ihr Unternehmen. Jede Auftragsverarbeitung ist anders – wir passen den Vertrag an Ihr Geschäftsmodell und die jeweiligen Dienste an, anstatt auf starre Muster zu setzen.

Wie läuft die Erstellung Ihres AV-Vertrags ab?

Wir gestalten den Prozess für Sie unkompliziert und transparent. So kommen Sie schnell zu einem einsatzbereiten, DSGVO-konformen AV-Vertrag:

  1. Erstgespräch: In einem ersten Gespräch schildern Sie uns Ihre Situation. Wir klären, für welche Dienstleister oder Verarbeitungsvorgänge ein AV-Vertrag benötigt wird, und beantworten Ihre Fragen.
  2. Informationserfassung: Anschließend sammeln wir alle notwendigen Informationen zu Ihrer Auftragsverarbeitung. Dazu gehören Art der Daten, beteiligte Dienstleister, bestehende Verträge und besondere Anforderungen Ihres Unternehmens.
  3. Individuelle Vertragsgestaltung: Unsere Anwälte erstellen auf Basis dieser Angaben einen maßgeschneiderten AV-Vertrag. Dabei berücksichtigen wir alle Vorgaben aus Art. 28 DSGVO und aktuelle Datenschutzbestimmungen. Kein Copy-Paste, sondern echte Anwaltsarbeit.
  4. Durchsicht und Feedback: Sie erhalten den Vertragsentwurf zur Prüfung. Wir erläutern Ihnen verständlich jeden Abschnitt. Offene Punkte oder Änderungswünsche besprechen wir und arbeiten sie ein, bis der Vertrag 100 % zu Ihrem Unternehmen passt.
  5. Finalisierung & Beratung: Sie erhalten den finalen Auftragsverarbeitungsvertrag, bereit zur Unterschrift durch Sie und Ihren Dienstleister. Auf Wunsch erklären wir Ihnen die nächsten Schritte – klare Handlungsempfehlungen, wie Sie den Vertrag implementieren und was Sie ggf. organisatorisch beachten sollten.

Durch diesen strukturierten Prozess bekommen Sie schnell und sicher einen einsatzfähigen Vertrag, der alle Anforderungen erfüllt. Sie müssen sich nicht mit juristischen Details plagen – das übernehmen wir für Sie.

Ihre Vorteile mit windweiss

Mit der Kanzlei windweiss setzen Sie auf einen Partner, der Datenschutz und Vertragsrecht für KMU verständlich und praxisnah umsetzt. Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Individuell vom Anwalt statt Generator: Wir erstellen jeden AV-Vertrag manuell und passgenau. Sie erhalten keine vorgefertigte Schablone, sondern einen Vertrag, der exakt auf Ihre Prozesse zugeschnitten ist.
  • Rechtskonform & aktuell: Dr. Sener Dincer kennt die neueste Rechtsprechung und Hinweise der Aufsichtsbehörden. Ihr Vertrag ist DSGVO-konform und hält aktuellen wie zukünftigen Anforderungen stand – so vermeiden Sie effektiv Bußgelder.
  • Klare, verständliche Sprache: Juristische Dokumente müssen nicht unlesbar sein. Wir formulieren die Dokumente so, dass Sie und Ihre Dienstleister genau verstehen, was vereinbart ist.
  • Transparente Beratung: Sie wissen jederzeit, wo der Prozess steht. Wir liefern nicht nur den Vertrag, sondern auch praktische Handlungsempfehlungen für die Umsetzung. Zudem erhalten Sie ein transparentes Angebot im Voraus – ohne versteckte Kosten.
  • Fokus auf KMU: Wir verstehen die Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Unternehmen. Sie erhalten pragmatische Lösungen, die den Betriebsablauf wenig belasten, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Optional: AV-Vertrag Prüfservice & Update-Service

Neben der Vertragserstellung bieten wir Ihnen auf Wunsch zusätzliche Services, damit Ihr Datenschutz immer up to date bleibt:

  • AVV-Prüfung: Haben Sie bereits einen Auftragsverarbeitungsvertrag, z. B. von einem Dienstleister erhalten? Unsere Anwälte prüfen Ihren AV-Vertrag auf Herz und Nieren. Wir decken Lücken oder unwirksame Klauseln auf und zeigen, wo Nachbesserungen nötig sind, damit Sie rundum abgesichert sind.

  • Update-Service bei Gesetzesänderungen: Datenschutzrecht entwickelt sich ständig weiter. Ob neue DSGVO-Vorschriften, Urteile oder Empfehlungen der Aufsichtsbehörden – wir behalten das für Sie im Blick. Im Rahmen unseres Update-Services informieren wir Sie proaktiv über relevante Änderungen und aktualisieren Ihren AV-Vertrag, sobald Handlungsbedarf besteht. So bleiben Ihre Verträge stets aktuell und rechtskonform, ohne dass Sie selbst ständig nach Gesetzesänderungen Ausschau halten müssen.

Diese optionalen Leistungen geben Ihnen zusätzliche Sicherheit und sparen Zeit. Sie können sicher sein, dass Ihr Unternehmen auch langfristig datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite ist.

Jetzt unverbindlich anfragen

Möchten Sie einen AV-Vertrag vom Anwalt erstellen lassen, der exakt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist? Dann zögern Sie nicht: Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Anfrage.

Sie erhalten zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung und ein transparentes Angebot. Gemeinsam klären wir, wie wir Ihre Auftragsverarbeitung schnell und wasserdicht vertraglich absichern können. Schildern Sie uns Ihr Anliegen per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Starten Sie jetzt und schützen Sie Ihr Unternehmen vor Datenschutzrisiken, ohne selbst zum Juristen werden zu müssen!

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