
Wer ist betroffen?
Neue Pflichten auf einen Blick
Produkte ohne CE-Kennzeichnung im Fokus
Deadline: 13. Dezember 2024
Risiken bei Nichtbeachtung
Unsere Leistungen zur GPSR-Compliance
Warum windweiss?
Jetzt beraten lassen – bevor es kritisch wird
Überblick zur General Product Safety Regulation (GPSR)
Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Verordnung über allgemeine Produktsicherheit (GPSR) verbindlich für Unternehmen in der gesamten EU. Sie ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und betrifft insbesondere nicht-harmonisierte Produkte, also solche ohne CE-Kennzeichnung – darunter viele Alltags- und Haushaltsprodukte. Ziel ist es, ein einheitliches Sicherheitsniveau für Verbraucherprodukte sicherzustellen, insbesondere im Online-Handel.
Als EU-Verordnung gilt die GPSR unmittelbar. Die Anforderungen sind umfangreich, aber rechtzeitig und professionell umsetzbar.
Wer ist betroffen?
Die GPSR richtet sich an alle Wirtschaftsakteure der Lieferkette:
- Hersteller
- Importeure
- Händler
- Bevollmächtigte
- Online-Händler und Plattformbetreiber
- Fulfillment-Dienstleister
-
Auch Unternehmen, die Produkte unter eigenem Namen oder Label vertreiben („Quasi-Hersteller“), gelten als Hersteller und unterliegen denselben Pflichten. Besonders relevant: Auch Online-Verkäufe aus Drittstaaten in die EU sind erfasst – ohne verantwortliche Stelle in der EU darf ein Produkt nicht mehr vertrieben werden.
Neue Pflichten auf einen Blick
Mit der GPSR kommen zahlreiche neue Anforderungen, insbesondere:
- Risikobewertung: Jedes Produkt muss vor Inverkehrbringen systematisch auf Sicherheitsrisiken geprüft werden. Die Risikoanalyse ist zu dokumentieren und bei Bedarf zu aktualisieren.
- Technische Unterlagen: Für alle Produkte müssen Unterlagen zur Produktsicherheit erstellt und mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Dazu gehören z. B. Prüfberichte, Sicherheitsbewertungen und Konstruktionsinformationen.
- Sicherheitsinformationen: Verbraucher müssen verständlich über die sichere Verwendung informiert werden – per Anleitung, Warnhinweisen und klarer Produktkennzeichnung, auch online.
- Rückverfolgbarkeit: Produkte müssen eindeutig identifizierbar sein und die Kontaktdaten des Herstellers oder Importeurs tragen. Liefer- und Vertriebswege sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Meldepflichten: Wenn ein Produkt unsicher ist oder Schäden verursacht hat, sind Behörden und Verbraucher umgehend zu informieren. Rückrufmaßnahmen müssen eingeleitet werden.
Produkte ohne CE-Kennzeichnung im Fokus
Die GPSR betrifft insbesondere Produkte, die bislang nicht unter spezifische EU-Richtlinien gefallen sind – zum Beispiel:
- Möbel
- Textilien
- Küchen- und Haushaltswaren
- Dekorationsartikel
- Freizeit- und Sportprodukte
- Einfache Büroartikel
Für diese Produkte werden nun erstmals detaillierte Sicherheits- und Dokumentationspflichten verbindlich. Auch wenn die Anforderungen auf den ersten Blick „nur“ für technische Produkte gelten: Auch scheinbar harmlose Alltagsgegenstände unterliegen ab Dezember 2024 den gleichen strengen Regeln.
Deadline: 13. Dezember 2024
Ab diesem Stichtag dürfen nur noch GPSR-konforme Produkte auf den Markt gebracht werden. Bestehende Lagerware, die vor dem Datum in Verkehr gebracht wurde, ist ausgenommen (sofern diese Produkte bereits nach Maßgabe der bisherigen Rechtsordnung bereit gestellt werden) – für alle neuen Lieferungen oder Produkteinführungen gelten die neuen Vorgaben.
Jetzt ist die Zeit, bestehende Prozesse, Produktunterlagen und Lieferantenbeziehungen auf den Prüfstand zu stellen. Denn viele Unternehmen müssen für hunderte Artikel nachträglich Risikoanalysen und technische Dokumentationen erstellen.
Risiken bei Nichtbeachtung
Wer die Pflichten der GPSR ignoriert, setzt sich erheblichen Risiken aus:
- Rückruf- und Vertriebsverbote: Behörden können Produkte vom Markt nehmen lassen oder weitere Lieferungen untersagen.
- Bußgelder: Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – Bußgelder sind erheblich und steigen bei wiederholten Verstößen deutlich.
- Haftung und Schadensersatz: Bei Schäden haften Hersteller, Importeure oder Händler – auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
- Abmahnungen: Wettbewerber können Rechtsverstöße (z. B. fehlende Produktkennzeichnung) kostenpflichtig abmahnen. Auch Verbraucherschutzverbände können aktiv werden.
Unsere Leistungen zur GPSR-Compliance
Als auf Wettbewerbs- und IT-Recht spezialisierte Kanzlei begleitet windweiss Unternehmen bei der Umsetzung der GPSR – praxisnah, effizient und rechtssicher. Unser Leistungspaket:
- GPSR-Compliance-Check: Wir analysieren, ob Ihre Produkte und Prozesse bereits GPSR-konform sind und erstellen eine strukturierte Analyse mit Maßnahmenplan.
- Erstellung technischer Dokumentation: Wir helfen bei der Erstellung oder Prüfung technischer Unterlagen, wie Risikoanalysen, Produktbeschreibungen, Nachweisdokumente.
- Durchführung von Risikobewertungen: Wir begleiten Ihr Team bei der systematischen Bewertung von Sicherheitsrisiken Ihrer Produkte.
- Prüfung von Informationspflichten: Wir stellen sicher, dass Ihre Produkte korrekt gekennzeichnet sind, inklusive Anleitungen, Warnhinweisen und Pflichtangaben – sowohl offline als auch im Online-Shop.
- Meldestrategie und Rückrufkonzepte: Wir entwickeln mit Ihnen einen rechtssicheren Plan für Krisenfälle – inklusive Behördenmeldung, Kommunikation und Rückrufabwicklung.
- Lieferketten-Compliance: Wir prüfen und optimieren Ihre Vertragsbeziehungen mit Lieferanten, Importeuren und Fulfillment-Partnern auf GPSR-Konformität.
Warum windweiss?
- Fachlich stark: Unsere Kanzlei vereint tiefes Wissen im Produktsicherheitsrecht mit praktischem Verständnis für Ihre Prozesse. Der Kanzleiinhaber Dr. Sener Dincer ist promovierter Jurist im Wettbewerbsrecht.
- Recht + Technik: Wir sprechen die Sprache von Einkauf, Produktentwicklung und Compliance gleichermaßen.
- Individuelle Lösungen: Wir entwickeln keine Standard-Checklisten, sondern praxisgerechte Maßnahmen, abgestimmt auf Ihre Produktpalette und Vertriebswege.
- Schneller Einstieg: Sie erhalten eine klare Struktur und einen realistischen Zeitplan zur Umsetzung – auf Wunsch mit Unterstützung bis zur vollständigen Umsetzung.
Jetzt beraten lassen – bevor es kritisch wird
Die GPSR bringt ab Dezember 2024 klare Regeln – und klare Konsequenzen bei Verstößen. Nutzen Sie die Zeit für eine fundierte Vorbereitung und sichern Sie sich rechtzeitig professionelle Unterstützung.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Produktlinie auf GPSR-Konformität zu prüfen und notwendige Schritte einzuleiten. Wir begleiten Sie von der Risikoanalyse bis zur technischen Dokumentation – effizient, verlässlich und mit dem Fokus auf pragmatische Lösungen für den Mittelstand.
