
Überblick: Was ist NIS2 – und wen betrifft es?
Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Cybersicherheit (NIS2) ist im Oktober 2024 in Deutschland in Kraft getreten. Sie soll ein einheitlich hohes IT-Sicherheitsniveau in Europa schaffen, insbesondere für kritische Branchen. Neu ist der deutlich erweiterte Anwendungsbereich: Künftig fallen auch viele kleine und mittlere Unternehmen unter die Vorschriften. NIS2 betrifft Unternehmen in 18 kritischen Sektoren – darunter z. B. Energie, Verkehr, Finanzwesen, Gesundheit, digitale Infrastruktur und öffentliche Verwaltung. Entscheidend ist, ob Ihr Unternehmen zu diesen Sektoren gehört und gewisse Größenschwellen erreicht. Konkret gilt NIS2 in der Regel für mittelständische Betriebe ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz sowie für größere Unternehmen. NIS2 unterteilt betroffene Firmen dabei in „wichtige Einrichtungen“ (mittelgroße Unternehmen) und „wesentliche Einrichtungen“ (besonders kritische Großunternehmen). Schätzungen zufolge müssen allein in Deutschland rund 29.000 Unternehmen die NIS2-Vorgaben umsetzen.
Wer die NIS2-Pflichten ignoriert, riskiert harte Konsequenzen: Es drohen empfindliche Bußgelder, persönliche Haftung der Geschäftsleitung und erheblicher Reputationsverlust – vergleichbar mit den Folgen der DSGVO.
Diese Pflichten kommen auf KMU zu
Die NIS2-Richtlinie verlangt von betroffenen Unternehmen weit mehr als nur symbolische Maßnahmen. IT-Sicherheit wird Chefsache. Zu den zentralen Anforderungen zählen unter anderem:
- Risikomanagement & technische Maßnahmen: Einführung angemessener technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen vor Cyberangriffen (z. B. Firewalls, Multi-Faktor-Authentifizierung, Backup- und Notfallpläne, Zugriffsmanagement).
- Meldepflichten bei IT-Vorfällen: Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen binnen 24 Stunden an die zuständige Behörde (in Deutschland das BSI) gemeldet werden.
- Lieferkettensicherheit: Unternehmen müssen auch die Cybersicherheit ihrer Dienstleister und Zulieferer im Blick haben und vertraglich absichern (z. B. bei Software oder Cloud-Providern).
- Verantwortlichkeit der Geschäftsführung: Die Unternehmensleitung muss für die Umsetzung der NIS2-Compliance aktiv sorgen und haftet bei Versäumnissen. Dazu gehören interne Schulungen, klare Zuständigkeiten und Nachweispflichten.
- Überprüfung & Dokumentation: Alle getroffenen Maßnahmen sind laufend zu überwachen, zu testen und zu dokumentieren. Aufsichtsbehörden können einen Nachweis der wirksamen Umsetzung verlangen.
Fristen & Sanktionen
Die EU-Mitgliedstaaten müssen NIS2 bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht überführen. In Deutschland verzögert sich die Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes zwar voraussichtlich bis mindestens Mitte 2025, doch die Pflichten gelten ab Inkrafttreten unmittelbar und ohne Übergangsfristen. Unternehmen sollten daher jetzt die Weichen stellen, um die Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen.
Bei Verstoß gegen NIS2 drohen erhebliche Sanktionen:
- Bußgelder: Je nach Unternehmensgröße bis zu 7 Mio. € (wichtige Einrichtungen) bzw. 10 Mio. € (wesentliche Einrichtungen) – alternativ bis zu 1,4 % bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
- Persönliche Haftung: Geschäftsführer und Vorstände können persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihre Cybersicherheits-Pflichten vernachlässigen.
- Reputationsschaden: Bekanntgewordene Sicherheitsmängel und Behördenverfahren führen zu Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern.
Zudem sieht das geplante deutsche NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsgesetz (NIS2UmsuCG) vor, dass sich alle als wesentlich oder wichtig eingestuften Unternehmen innerhalb von 3 Monaten beim BSI registrieren müssen, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird als Aufsichtsbehörde fungieren und bietet bereits jetzt Hilfestellungen an – zum Beispiel einen Online-Test und einen Entscheidungsbaum, um die eigene Betroffenheit zu prüfen.
Warum jetzt handeln?
Viele Unternehmen unterschätzen, wie stark NIS2 in ihre IT- und Organisationsstruktur eingreift. Frühzeitiges Handeln bedeutet:
- Keine Hektik kurz vor Fristende – Sie vermeiden unnötigen Aufwand und Fehlentscheidungen.
- Schutz vor Sanktionen und Haftungsrisiken.
- Wettbewerbsvorteil durch Vertrauen: Kunden, Partner und Investoren legen zunehmend Wert auf nachweislich hohe Cybersicherheit.
- Stärkung der eigenen Infrastruktur: NIS2-Compliance schützt nicht nur vor Regulierung, sondern macht Ihre IT tatsächlich robuster gegen Angriffe.
Unsere Leistungen zur NIS2-Compliance
Als auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei bietet windweiss KMU eine praxisnahe, rechtssichere Begleitung auf dem Weg zur NIS2-Umsetzung – individuell abgestimmt auf Ihre Branche und Größe:
- Gap-Analyse & Status-Check: Wir prüfen, wo Ihr Unternehmen im Vergleich zu den NIS2-Anforderungen steht.
- Individuelle Compliance-Strategie: Entwicklung eines konkreten Umsetzungsplans – pragmatisch und rechtssicher.
- Interne Richtlinien & Prozesse: Erstellung bzw. Anpassung von Sicherheitsrichtlinien, Meldeprozessen, Zuständigkeiten und Geschäftsleitungsverantwortlichkeiten.
- Vertragsprüfung externer Partner: Absicherung Ihrer Verträge mit IT-Dienstleistern, Software-Anbietern und Hosting-Providern in Hinblick auf Cybersecurity.
- Awareness-Schulungen: Workshops für Mitarbeitende und Führungskräfte, um Bewusstsein für Cyberrisiken und NIS2-Pflichten zu schaffen.
Warum windweiss?
Mit windweiss entscheiden Sie sich für eine spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung an der Schnittstelle von Recht, IT und Compliance:
- Fachkompetenz & Praxisnähe: Wir beraten auf Augenhöhe, verständlich und ohne Juristendeutsch. Unsere Lösungen sind pragmatisch und umsetzbar.
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Ob Erstprüfung, Begleitung bei der Umsetzung oder Schulung Ihrer Teams – wir sind Ihr Partner für rechtssichere und wirtschaftlich vernünftige NIS2-Compliance.
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Die Uhr tickt – die NIS2-Richtlinie ist beschlossen und betrifft auch viele KMU. Lassen Sie sich jetzt von uns beraten, bevor Bußgelder oder Haftungsfragen Realität werden. Mit einem klaren Plan zur NIS2-Umsetzung sind Sie auf der sicheren Seite.
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