Wer benötigt ein Visum?
Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer in der Regel einen Aufenthaltstitel. Aber was bedeutet das genau, und welche verschiedenen Arten von Aufenthaltstiteln gibt es? Heute konzentrieren wir uns auf den Aufenthaltstitel „Visum“.
Laut Art. 116 Grundgesetz (GG) ist ein Ausländer jede Person, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Das Aufenthaltsgesetz regelt die verschiedenen Aufenthaltstitel, die für unterschiedliche Zwecke und Zeiträume vergeben werden.
Unter den sieben Hauptformen von Aufenthaltstiteln gibt es das Visum, welches oft als erster Schritt für die Einreise nach Deutschland dient. Ein Visum ist ein offizielles Dokument, das ausländischen Staatsangehörigen die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. Die Rechtsgrundlage für Visa in Deutschland basiert auf dem Aufenthaltsgesetz sowie den Regelungen der Visakodex-Verordnung der Europäischen Union, die die einheitlichen Bedingungen und Verfahren für Visa innerhalb des Schengen-Raums festlegt.
Das Visum kann für verschiedene Zwecke beantragt werden, darunter:
- Besuchervisum: Für kurzfristige Aufenthalte, beispielsweise zum Besuch von Freunden oder Verwandten.
- Geschäftsvisum: Für geschäftliche Aktivitäten und Meetings.
- Studienvisum: Für den Aufenthalt zu Bildungszwecken, wie dem Besuch einer Hochschule oder Sprachschule.
- Arbeitsvisum: Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Jeder Visumtyp hat spezifische Voraussetzungen und Antragsverfahren, die beachtet werden müssen. In den folgenden Abschnitten werden wir die verschiedenen Arten von Visa näher betrachten und Ihnen hilfreiche Tipps geben, wie Sie den richtigen Aufenthaltstitel für Ihren Aufenthalt in Deutschland beantragen können.
Ein Überblick: Die verschiedenen Aufenthaltstitel für Deutschland
- Visum (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 AufenthG):
Ein Visum ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der von einer deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise ausgestellt wird. Es gibt Schengen-Visa für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen und nationale Visa für längere Aufenthalte. - Aufenthaltserlaubnis (§ 7 AufenthG):
Dies ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der für einen bestimmten Zweck, wie Arbeit, Studium oder Familiennachzug, erteilt wird. - Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG):
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis speziell für hochqualifizierte Fachkräfte. Mit der Blauen Karte EU ist unter bestimmten Voraussetzungen eine schnellere Niederlassung möglich und man darf bis zu zwölf Monate im Ausland bleiben, ohne den Titel zu verlieren. - ICT-Karte (§ 19 AufenthG):
Dieser Aufenthaltstitel wird für unternehmensinterne Transfers von Führungskräften, Spezialisten und Trainees ausgestellt. Er ist ebenfalls befristet. - Mobiler ICT-Karte (§ 19b AufenthG):
Eine Variante der ICT-Karte, die für mobile Tätigkeiten innerhalb des Unternehmensnetzes in der EU vorgesehen ist. - Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG):
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der unter anderem eine weitgehende Gleichstellung mit deutschen Staatsbürgern im Arbeitsmarkt ermöglicht. - Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU (§ 9a AufenthG):
Auch unbefristet, bietet diese Erlaubnis zusätzlich das Recht auf Weiterwanderung in andere EU-Mitgliedstaaten.
Visum Deutschland – Welches Visum benötige ich?
In diesem Artikel dreht sich alles um das Visum für Deutschland. Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU oder der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) kommen, gelten Sie als Drittstaatangehöriger und benötigen in der Regel ein Visum, um nach Deutschland einzureisen.
Schengen-Visum: Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen in Deutschland und dem Schengen-Raum
Für Kurzaufenthalte von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten können Bürger aus rund 60 Ländern visumsfrei einreisen, solange sie keiner Arbeit nachgehen oder Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Zu den prominenten Beispielen dieser Länder gehören die USA, Kanada, Australien, Japan, Südkorea, Neuseeland, Israel, Brasilien, Argentinien und Chile. Diese Länder haben mit den Schengen-Staaten, zu denen auch Deutschland gehört, ein Abkommen zur Visaliberalisierung unterzeichnet. Der Schengen-Raum ist die weltweit größte visumfreie Zone für den uneingeschränkten Personenverkehr. Ein Schengen-Visum erlaubt es Ihnen, sich bis zu 90 Tage frei innerhalb dieses Raums zu bewegen. Es eignet sich für Touristen, Geschäftsreisende oder andere kurzfristige Aufenthalte, bei denen keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Für Bürger aus 104 Ländern, die keine Abkommen zur Visaliberalisierung haben, besteht jedoch Visumpflicht für die Einreise in den Schengen-Raum.
Nationales Visum: Langfristiger Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage
Für längere Aufenthalte, die über 90 Tage hinausgehen, oder für Zwecke wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung, ist ein nationales Visum erforderlich. Dieses Visum wird direkt von der deutschen Auslandsvertretung ausgestellt und ist notwendig, wenn Sie in Deutschland länger als 90 Tage bleiben möchten. Nach der Einreise mit einem nationalen Visum können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um Ihren Aufenthalt weiter zu verlängern.
Beachten Sie, dass es zahlreiche Ausnahmen von diesen grundsätzlichen Regelungen gibt. Daher ist es ratsam, vor Ihrer Reise individuell zu prüfen, ob Sie in Ihrem konkreten Fall ein Visum benötigen oder ob für Sie eine Ausnahme gilt.
Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels
Bevor ein Aufenthaltstitel erteilt wird, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein, die in § 5 des Aufenthaltsgesetzes festgelegt sind:
- Gesicherter Lebensunterhalt: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
- Identitätsklärung: Die Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers müssen geklärt sein.
- Kein Ausweisungsinteresse: Es darf kein Interesse bestehen, die Person auszuweisen.
- Erfüllung der Passpflicht: Der Antragsteller muss im Besitz eines gültigen Reisepasses sein.
Wo beantrage ich das Visum für Deutschland?
Unabhängig davon, ob Sie ein Schengen-Visum oder ein nationales Visum benötigen, müssen Sie den Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland oder in dem Land, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben, stellen.
Bearbeitungsdauer und Verfahren für das Visum Deutschland und Schengen-Visum
Schengen-Visum
Die Bearbeitungsdauer für ein Schengen-Visum beträgt in der Regel bis zu 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. In Spitzenzeiten, wie etwa während der Hauptreisezeiten, kann es jedoch zu längeren Wartezeiten kommen. Der Antrag sollte frühestens sechs Monate und spätestens 15 Tage vor der geplanten Reise eingereicht werden. Das Verfahren erfordert eine persönliche Vorsprache bei der deutschen Auslandsvertretung, bei der Sie Ihren Visumantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen und eventuell Fingerabdrücke abgeben müssen. Sobald das Visum genehmigt ist, können Sie sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten.
Nationales Visum
Die Bearbeitungsdauer für ein nationales Visum ist in der Regel länger und kann mehrere Wochen bis Monate betragen. Dies liegt daran, dass das Verfahren oft zusätzliche Prüfungen durch deutsche Behörden, wie die Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnort in Deutschland, erfordert. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, insbesondere wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland mit Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung verbunden ist. Auch hier ist eine persönliche Vorsprache bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat erforderlich. Nachdem das nationale Visum erteilt wurde, müssen Sie nach Ihrer Einreise innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um Ihren Aufenthalt in Deutschland legal fortzusetzen.
Antragsverfahren – Wie gehe ich vor?
Schengen-Visum
Den Antrag für ein Schengen-Visum reichen Sie in der Regel persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder einem Antragsannahmezentrum an Ihrem Wohnort ein. Haben Sie in den letzten 59 Monaten bereits Fingerabdrücke für ein Schengen-Visum abgegeben, ist es möglich, dass Sie nicht erneut persönlich erscheinen müssen.
Um zeitaufwändige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig vor Ihrer Reise über die erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen informieren. Das Antragsformular für das Schengen-Visum können Sie online ausfüllen und den Ausdruck zur Antragstellung mitbringen.
Alternativ erhalten Sie das Formular auch direkt bei der Antragstellung kostenlos von der Auslandsvertretung in der jeweils örtlichen Sprachfassung. Es ist wichtig, dass Sie die Sprachfassung verwenden, die von der Auslandsvertretung akzeptiert wird. Die Antragsformulare stehen Ihnen auch zum kostenlosen Download auf der Website der zuständigen Auslandsvertretung zur Verfügung.
Nationales Visum
Für ein nationales Visum gilt ein ähnliches Verfahren: Sie müssen den Antrag persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung oder dem Antragsannahmezentrum an Ihrem Wohnort einreichen.
Auch hier ist es wichtig, sich rechtzeitig vor Ihrer Reise über die notwendigen Unterlagen und Voraussetzungen zu informieren, um Verzögerungen zu vermeiden. Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos bei der Antragstellung von der jeweiligen Auslandsvertretung. Sie können es auch von der Website der Auslandsvertretung herunterladen und dann in der passenden Sprachfassung ausfüllen, die für die Antragstellung verlangt wird.
Ihr sicherer Weg durch den Visumantrag – Lassen Sie sich professionell unterstützen
Die Beantragung eines Visums für Deutschland kann komplex und zeitaufwändig sein, insbesondere wenn es um die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen und das Zusammenstellen der notwendigen Unterlagen geht. Als erfahrener Rechtsanwalt unterstütze ich Sie oder Ihre ausländischen Mitarbeiter umfassend bei diesem Prozess. Ich übernehme die komplette Abwicklung, prüfe alle Dokumente sorgfältig und vertrete Ihre Interessen vor den zuständigen Behörden – schnell, professionell und zuverlässig. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder für eine persönliche Beratung an mich zu wenden. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihr Visumantrag erfolgreich ist und Sie, ein Angehöriger oder Ihre Mitarbeiter sicher und legal nach Deutschland einreisen können. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine erste Beratung!
Die Kanzlei für Ihr Unternehmen
Rechtssicherheit schaffen: Verträge, und Compliance passgenau für Ihr Unternehmen.
Kosten minimieren: Erkennen und beheben Sie rechtliche Schwachstellen proaktiv, um teure Fehler zu vermeiden.
Zeit sparen: Effiziente Beratung und klare Handlungsempfehlungen für schnelle Entscheidungen. Sie können Sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren