Die Kommission veröffentlicht Leitlinien zur KI-Verordnung

Die neue EU-KI-Verordnung bringt strenge Regeln für Unternehmen, verbietet riskante KI-Praktiken und setzt hohe Strafen bei Verstößen – jetzt informieren und rechtlich absichern!
Dr. Sener Dincer

Künstliche Intelligenz (KI) entwickelt sich mit rasanter Geschwindigkeit und bietet immense Chancen für Wirtschaft und Gesellschaft. Gleichzeitig birgt sie aber auch Risiken. Um diese besser zu kontrollieren, ist am 1. August 2024 die neue EU-KI-Verordnung (KI-VO) in Kraft getreten. Unternehmen und öffentliche Stellen, die KI entwickeln, vertreiben oder nutzen, stehen nun vor neuen Herausforderungen: Die Anforderungen müssen bis spätestens zum 2. August 2026 umgesetzt werden. Doch einige Regelungen greifen bereits ab dem 2. Februar 2025, darunter das Verbot bestimmter KI-Praktiken.

Inhaltsverzeichnis

Verbotene KI-Praktiken: Hohe Strafen bei Verstoßen

Die KI-VO verfolgt einen risikobasierten Ansatz und unterscheidet zwischen verschiedenen Risikostufen für KI-Systeme. Besonders strenge Regelungen gelten für KI-Systeme, die erhebliche Gefahren für Grundrechte, Sicherheit oder gesellschaftliches Zusammenleben darstellen. Derartige Systeme sind laut Artikel 5 der Verordnung verboten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Manipulative KI-Systeme, die das Verhalten oder die Entscheidungsfindung von Nutzern beeinflussen
  • Social-Scoring-Systeme, die Menschen bewerten und aufgrund dieser Bewertungen benachteiligen
  • Scraping-Systeme, die unkontrolliert Daten aus dem Internet sammeln und verarbeiten
  • Biometrische Kategorisierungssysteme, die Menschen anhand sensibler Merkmale wie Ethnie oder Religion klassifizieren

Ein Verstoß gegen diese Verbote kann Unternehmen teuer zu stehen kommen: Die Strafen betragen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Neue EU-Leitlinien bringen Klarheit

Obwohl die KI-VO klare Fallgruppen verbotener KI benennt, bleibt die Praxis herausfordernd. Viele Unternehmen fragen sich, welche Systeme als Hochrisiko-KI noch zulässig sind und wo die Grenze zur verbotenen KI verläuft. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, hat die EU-Kommission am 04.02.2025 Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken veröffentlicht. Diese Leitlinien enthalten praxisnahe Beispiele und detaillierte Erläuterungen. Sie sollen als Orientierungshilfe dienen und eine einheitliche Anwendung der Verordnung sicherstellen. Auch wenn sie nicht rechtsverbindlich sind, helfen sie Unternehmen, rechtliche Risiken zu minimieren und kostspielige Strafen zu vermeiden.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Wenn Ihr Unternehmen KI-Systeme entwickelt, vertreibt oder nutzt, sollten Sie jetzt handeln. Die frühen Umsetzungsfristen lassen wenig Spielraum für Verzögerungen. Hier sind die nächsten Schritte:

  1. Analyse der bestehenden KI-Systeme: Prüfen Sie, ob Ihre Anwendungen unter die verbotenen oder Hochrisiko-KI-Kategorien fallen.
  2. Risikobewertung und Compliance-Strategie entwickeln: Implementieren Sie Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Ihre KI-Systeme rechtskonform sind.
  3. Schulung und Sensibilisierung: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Team die neuen Anforderungen versteht und umsetzt.
  4. Rechtliche Beratung einholen: Die KI-VO ist komplex – eine frühe juristische Prüfung kann teure Fehler vermeiden.

Ihr Vorteil: Rechtssicherheit und Wettbewerbsvorsprung

Unternehmen, die die KI-VO frühzeitig umsetzen, sichern sich nicht nur vor Strafen ab, sondern können auch einen strategischen Wettbewerbsvorteil erlangen. Kunden und Geschäftspartner legen zunehmend Wert auf transparente und ethische KI-Nutzung. Wer jetzt handelt, positioniert sich als vertrauenswürdiger Marktteilnehmer.

Lassen Sie sich beraten

Die rechtlichen Anforderungen an KI sind hoch und Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen haben. Unser spezialisiertes Kanzleiteam unterstützt Sie dabei, Ihre KI-Strategie rechtskonform zu gestalten und Ihr Unternehmen sicher in die Zukunft zu führen. Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung.

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