DSGVO-Verstöße abmahnbar: BGH-Urteil bestätigt Risiko

BGH-Urteil zur DSGVO-Abmahnung – neue Risiken für Datenschutzverstöße in Unternehmen und Online-Shops
Dr. Sener Dincer

Der BGH hat entschieden: Datenschutzverstöße nach der DSGVO können von Mitbewerbern und Verbänden abgemahnt werden. Für KMU verfestigt sich ein rechtliches Risiko – insbesondere im Online-Geschäft. Wir erklären, was das Urteil bedeutet und welche Maßnahmen jetzt sinnvoll sind.

Inhaltsverzeichnis

BGH: Datenschutzverstoß abmahnbar

Mit seinen Entscheidungen aus dem Frühjahr 2025 hat der BGH einen über Jahre hinweg offenen Punkt geschlossen: DSGVO-Verstöße sind wettbewerbsrechtlich verfolgbar. Damit steht fest: Nicht nur Datenschutzaufsichtsbehörden, sondern auch Mitbewerber sowie Verbraucherschutzverbände dürfen gegen Unternehmen vorgehen, wenn diese Datenschutzpflichten verletzen.

Das ist nicht nur eine juristische Formalität. Vielmehr wird hier eine neue Schnittstelle zwischen Datenschutz und Wettbewerbsrecht etabliert. Wer sich nicht an geltende Datenschutzstandards hält, riskiert nicht nur Sanktionen von Behörden, sondern auch Angriffe aus dem Markt.

Urteile des BGH: Zwei Praxisbeispiele mit Signalwirkung

1. Datenweitergabe ohne klare Information: Ein großer Plattformbetreiber bot Anwendungen an, die auf Nutzerdaten zugriffen und automatisiert im Namen der Nutzer Inhalte veröffentlichten. Die Hinweise auf diese Datenverarbeitung waren schwer auffindbar und für Laien kaum verständlich. Ergebnis: Der BGH bewertete das Vorgehen als wettbewerbswidrig abmahnbar– wegen unzureichender Information zur Datenverwendung.

2. Gesundheitsdaten im Onlinehandel: Apotheken, die Medikamente über Verkaufsplattformen anboten, erfassten dabei Daten, die Rückschlüsse auf die Gesundheit der Kundinnen und Kunden zuließen – jedoch ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung. Auch hier stellte der BGH fest: Die Verarbeitung solcher sensiblen Daten ohne klare Zustimmung ist rechtswidrig und kann durch Mitbewerber abgemahnt werden.

Beide Fälle zeigen: Schon formale Fehler im Datenschutz können rechtlich angreifbar sein.

Datenschutz: Bedeutung für Unternehmer?

Gerade Unternehmen mit schlanken Strukturen und begrenzten internen Ressourcen im Bereich Recht & Compliance sind gut beraten, das Thema Datenschutz-Compliance strategisch anzugehen. Denn die Schwelle, abgemahnt zu werden, ist deutlich gesunken – und betrifft längst nicht nur große Konzerne.

Besonders risikobehaftet sind unter anderem:

  • Datenschutzerklärungen, die unvollständig, zu allgemein oder schwer verständlich sind
  • Einwilligungen, die nicht nachweisbar oder nicht rechtssicher eingeholt wurden
  • Der Einsatz von Tracking-Tools oder Newslettern ohne vorherige Zustimmung
  • Die Verarbeitung besonderer Datenkategorien (z. B. Gesundheitsdaten) ohne Rechtsgrundlage
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen mit unklaren oder zu weitgehenden Datenklauseln

Wer solche Punkte nicht im Griff hat, riskiert nicht nur Imageschäden, sondern auch rechtliche und finanzielle Belastungen.

Datenschutzrecht wird zum Wettbewerbsfaktor

Die Botschaft des BGH ist deutlich: Wer sich an Datenschutzregeln hält, soll nicht schlechter dastehen als ein Wettbewerber, der es darauf anlegt, „billiger“ durch Datenschutzlücken zu wirtschaften. Das bedeutet für den Markt: Datenschutz wird zu einem fairen Spielregelset – und wer dagegen verstößt, kann belangt werden.

Für Unternehmen, die seriös, rechtskonform und kundenorientiert arbeiten, ist das eine gute Nachricht. Es entsteht endlich ein verbindlicher Rahmen, der Rechtsklarheit schafft – und der die Investition in Datenschutzmaßnahmen auch gegenüber dem Wettbewerb rechtfertigt.

Konkrete Maßnahmen: Schutz vor DSGVO-Abmahnungen

1. Datenschutzerklärung checken:
Prüfen Sie Ihre Online-Präsenz: Ist klar und verständlich geregelt, welche Daten erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben werden? Stimmen Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer mit Ihrer tatsächlichen Datenverarbeitung überein?

2. Einwilligungen dokumentieren:
Gerade bei Cookies, Newslettern oder sensiblen Daten: Liegt eine aktive, dokumentierte Zustimmung vor? Können Sie das im Streitfall belegen?

3. Verträge und AGB durchsehen:
Enthalten Ihre Geschäftsbedingungen datenschutzrechtliche Formulierungen? Wenn ja: Sind diese mit der DSGVO kompatibel oder potenziell angreifbar?

4. Umgang mit besonderen Daten sichern:
Verarbeiten Sie Informationen, die Rückschlüsse auf die Gesundheit, politische Meinungen oder andere besonders schützenswerte Daten erlauben? Dann brauchen Sie eine belastbare Rechtsgrundlage – in vielen Fällen: eine ausdrückliche Einwilligung.

5. Mitarbeiter sensibilisieren:
Datenschutz ist kein reines IT-Thema. Vermitteln Sie auch in Vertrieb, Kundenservice und Buchhaltung ein grundlegendes Verständnis für Datenschutz-Risiken im Alltag.

6. Bei Unsicherheit: rechtzeitig prüfen lassen:
Eine datenschutzrechtliche Prüfung durch eine qualifizierte Stelle ist keine Schwäche – sondern ein Zeichen unternehmerischer Verantwortung. Sie schützt vor Haftung und zeigt gegenüber Kunden und Partnern, dass Datenschutz ernst genommen wird.

Fazit: Datenschutz heute ist mehr als Pflicht – er ist Positionierung

Unternehmen, die heute in Datenschutz investieren, investieren nicht nur in Risikominimierung, sondern auch in Vertrauen. Gerade in einem Markt, in dem Kunden sensibel auf den Umgang mit persönlichen Daten reagieren, kann Datenschutz zum echten Unterscheidungsmerkmal werden.

Wer rechtzeitig handelt, schützt nicht nur sich selbst vor DSGVO-Abmahnungen – sondern auch seine Marktposition, seinen Ruf und seine Kundenzufriedenheit.

Diese News wurde am 08.04.2025 aktualisiert.

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