Arbeitsverträge einfach erklärt: So klappt der Vertragsabschluss ohne Stress!

Hand einer Person unterschreibt ein Dokument auf einem Holzschreibtisch mit einem Stift ein rechtliches Dokument.
Dr. Sener Dincer

Unsicher bei der Einstellung neuer Mitarbeiter? Ob mündlich oder schriftlich, befristet oder unbefristet – mein neuester Blogbeitrag klärt Sie über die wichtigsten Aspekte von Arbeitsverträgen auf. Erfahren Sie alles über Abschlussfreiheit, Diskriminierungsverbote und Probezeiten. Lesen Sie weiter, um rechtssicher und fair Arbeitsverträge zu gestalten.

Inhaltsverzeichnis

Als Anwalt für Arbeitsrecht möchte ich Ihnen heute einen Überblick darüber geben, wie Arbeitsverträge in Deutschland geschlossen werden können und welche wichtigen Aspekte dabei zu beachten sind.

Mündlich oder schriftlich?

Ein Arbeitsvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Ich empfehle Ihnen jedoch dringend, immer einen schriftlichen Vertrag zu erstellen. Dies vermeidet Missverständnisse und dient als klarer Beweis im Falle von Streitigkeiten. Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen.

Abschlussfreiheit und ihre Grenzen

Sie haben weitgehend freie Hand bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Sie können Gehalt, Urlaub und Arbeitszeiten nach Ihren Vorstellungen festlegen. Allerdings gibt es gesetzliche Mindeststandards und Tarifverträge, die bestimmte Regelungen vorschreiben. Von diesen dürfen Sie nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen.

Schwerbehinderte Menschen

Wenn Ihr Unternehmen durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätze hat, sind Sie verpflichtet, 5 Prozent dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Kleinere Betriebe haben hier spezielle Regelungen. Erfüllen Sie diese Pflicht nicht, müssen Sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Diskriminierungsverbot

Sie dürfen einen Bewerber nicht aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligen. Ausnahmen gibt es nur, wenn diese Merkmale eine wesentliche berufliche Anforderung darstellen, wie zum Beispiel eine spezifische Rolle in einem Theaterstück.

Formvorschriften

Bei Berufsausbildungsverträgen muss der wesentliche Inhalt schriftlich festgehalten werden, auch wenn der Vertrag mündlich geschlossen wurde. Wettbewerbsverbote müssen ebenfalls immer schriftlich vereinbart werden.

Minderjährige Arbeitnehmer

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit einem Minderjährigen abschließen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern. Kinder unter 15 Jahren dürfen generell nicht arbeiten.

Dauer des Arbeitsvertrags

Die meisten Arbeitsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Befristete Verträge sind jedoch unter bestimmten Bedingungen möglich. Wichtig ist, dass die Befristung schriftlich festgehalten wird. Ohne sachlichen Grund dürfen befristete Verträge maximal zwei Jahre dauern und höchstens drei Mal verlängert werden.

Probezeit

Es ist üblich, eine Probezeit von bis zu sechs Monaten zu vereinbaren. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Arbeitspapiere

Zu den notwendigen Arbeitspapieren gehören unter anderem die Lohnsteuerbescheinigung, Urlaubsnachweise und ein Arbeitszeugnis. Diese Dokumente müssen Sie sorgfältig aufbewahren und dem Arbeitnehmer bei Bedarf aushändigen.

Nachweis der wesentlichen Bedingungen

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine schriftliche Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen zu erstellen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Diese muss unter anderem die Namen und Adressen der Vertragsparteien enthalten.

Indem Sie diese Regelungen beachten, stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeitsverträge rechtssicher und fair gestaltet sind. Dies schützt nicht nur Sie, sondern auch Ihre Mitarbeiter und schafft eine transparente und vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre. Sollten Sie Fragen haben oder rechtliche Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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Portraitfoto von dem Gründer und Geschäftsführer Dr. Sener Dincer