Hintergrund: Mehrarbeit zur Vermeidung von Unterrichtsausfall
Seit den Osterferien 2023 müssen Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche leisten. Diese Maßnahme soll helfen, Unterrichtsausfälle zu verringern und das Bildungssystem zu stärken. Lehrerinnen und Lehrer haben die Wahl: Sie können sich diese Extra-Stunde entweder auszahlen lassen oder auf einem Arbeitszeitkonto ansammeln. Doch was passiert, wenn man sich weigert? Ein aktueller Fall aus der Altmark zeigt die Konsequenzen und wirft wichtige Fragen auf. Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die Situation werfen und erfahren, wie man sich in solchen Fällen rechtlich absichern kann.
Der Fall der Grundschullehrerin
Eine Lehrerin aus der Altmark, die seit 1991 im Dienst ist, weigerte sich ab April 2023, die vorgeschriebene Mehrarbeit zu leisten. Trotz Abmahnungen und mehreren Personalgesprächen blieb sie bei ihrer Haltung, keine zusätzliche Stunde pro Woche zu unterrichten. Dies führte schließlich zu ihrer Kündigung. Das Landesschulamt rechtfertigte die Entlassung mit der mehrfachen Verweigerung der Arbeitsleistung, was als Verletzung der Arbeitspflicht betrachtet wurde. Dieser Fall zeigt eindrücklich, welche Konsequenzen eine solche Weigerung haben kann und verdeutlicht die Wichtigkeit, seine Rechte als Arbeitnehmer zu kennen und zu verteidigen.
Gerichtsurteil: Kündigung rechtens
Das Arbeitsgericht Stendal bestätigte die Wirksamkeit der Kündigung. Es verwies auf eine frühere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das die Zusatzstunde als rechtmäßig anerkannt hatte. Die Verordnung des Bildungsministeriums zur Vorgriffsstunde wurde ebenfalls als mit höherrangigem Recht vereinbar bewertet. Diese Entscheidung untermauert die Verpflichtung der Lehrkräfte, die zusätzliche Unterrichtsstunde zu leisten, und zeigt die juristischen Konsequenzen einer Weigerung. Der Fall unterstreicht die Bedeutung, sich rechtzeitig über arbeitsrechtliche Bestimmungen zu informieren und bei Unklarheiten professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Reaktionen und Ausblick
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zeigte sich enttäuscht über das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal. Eva Gerth, die Vorsitzende der GEW, wies auf die bereits hohe Belastung der Lehrkräfte hin und äußerte die Befürchtung, dass steigende Krankenstände und eine zunehmende Fluktuation die Folge sein könnten. Viele Lehrkräfte, so Gerth, könnten nicht dauerhaft an ihrer Belastungsgrenze arbeiten, ohne gesundheitliche Schäden zu riskieren.
Auch die betroffene Lehrerin aus der Grundschule Henningen bei Salzwedel machte von Anfang an deutlich, dass sie die Zusatzstunde ablehnt. Sie begründete ihre Weigerung mit den hohen Belastungen im Schuldienst. In ihren Klassen sitzen oft 27 bis 28 Schüler, von denen viele unterschiedliche Voraussetzungen und Ansprüche haben. Diese Situation mache es für sie nahezu unmöglich, die zusätzliche Stunde zu leisten, ohne ihre Gesundheit und die Qualität des Unterrichts zu gefährden.
Handeln Sie jetzt!
Haben Sie auch Probleme mit Ihrer Kündigung oder möchten Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen? Unser Expertenteam steht Ihnen zur Seite. Lassen Sie sich nicht ungerecht behandeln – setzen Sie auf kompetente Rechtsberatung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und sichern Sie Ihre Rechte am Arbeitsplatz.
Die Kanzlei für Ihr Unternehmen
Rechtssicherheit schaffen: Verträge, und Compliance passgenau für Ihr Unternehmen.
Kosten minimieren: Erkennen und beheben Sie rechtliche Schwachstellen proaktiv, um teure Fehler zu vermeiden.
Zeit sparen: Effiziente Beratung und klare Handlungsempfehlungen für schnelle Entscheidungen. Sie können Sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren