Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage einreichen: Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen

Nahaufnahme eines schwarzen Richterhammers mit goldenem Ring auf einem Tisch, daneben liegen schwarze Aktenordner.
Dr. Sener Dincer
09.08.2024

Eine Kündigung kann für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine unerwartete und belastende Erfahrung sein. Doch nicht jede Kündigung ist rechtlich wirksam. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie Ihre Rechte prüfen und sich gegen eine unrechtmäßige Entlassung zur Wehr setzen. Eine Kündigungsschutzklage kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verteidigen und möglicherweise Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eine angemessene Abfindung zu erhalten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Mittel, mit dem Arbeitnehmer gegen eine unwirksame oder unrechtmäßige Kündigung vorgehen können. Ziel der Klage ist es, die Kündigung durch das Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Oft stellt sich heraus, dass die Kündigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht – sei es aufgrund formaler Fehler, fehlender sozialer Rechtfertigung oder diskriminierender Motive.

Wann sollten Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nach Erhalt der Kündigung nur drei Wochen Zeit haben, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist beginnt ab dem Zugang der Kündigung. Handeln Sie schnell und lassen Sie sich rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Klage fristgerecht eingereicht wird. Mehr dazu hier.

Gründe, die eine Kündigungsschutzklage rechtfertigen können:

  • Fehlende soziale Rechtfertigung: Keine ausreichenden betrieblichen, verhaltens- oder personenbedingten Gründe für die Kündigung.
  • Formfehler: Unwirksame Kündigungsschreiben, fehlende Anhörung des Betriebsrats oder falsche Fristberechnung.
  • Diskriminierung: Kündigungen, die aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion oder einer Behinderung ausgesprochen werden.
  • Schutzvorschriften: Kündigung während des Mutterschutzes, der Elternzeit oder bei Schwerbehinderten.

Unsere Leistungen für Ihre Kündigungsschutzklage

Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung, um Ihre Rechte durchzusetzen:

  • Erstberatung: Prüfung der Kündigung und Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage.
  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber: Oftmals lässt sich in Verhandlungen eine gütliche Einigung erzielen, die für Sie vorteilhafter ist als ein langwieriger Prozess. Folgen Sie diesem Link, wenn Sie Tipps mehr zur Abfindung lesen möchten.
  • Klageeinreichung: Wir sorgen dafür, dass Ihre Kündigungsschutzklage fristgerecht und formal korrekt eingereicht wird.
  • Vertretung vor Gericht: Wir vertreten Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht und setzen uns für eine Aufhebung der Kündigung oder eine angemessene Abfindung ein.

Warum Sie uns wählen sollten

  • Spezialisiert auf Arbeitsrecht: Mit jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht bieten wir Ihnen kompetente und praxisnahe Beratung.
  • Individuelle Betreuung: Jede Kündigung ist einzigartig. Wir erarbeiten individuelle Strategien, die optimal auf Ihre Situation zugeschnitten sind.
  • Transparente Kosten: Unsere Beratung ist transparent und fair kalkuliert. Wir klären alle Kostenfragen im Vorfeld, sodass Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.
  • Erfolgsgeschichten: Zahlreiche Mandanten konnten durch unsere Unterstützung ihren Arbeitsplatz sichern oder eine attraktive Abfindung erzielen.

Ablauf einer Kündigungsschutzklage

  1. Kostenlose Erstberatung: Kontaktieren Sie uns zeitnah nach Erhalt der Kündigung, damit wir Ihre Situation analysieren können.
  2. Klageeinreichung: Wir reichen Ihre Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
  3. Gütetermin: In einem ersten Gerichtstermin wird versucht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.
  4. Hauptverfahren: Falls keine Einigung erzielt wird, führen wir das Hauptverfahren vor Gericht und setzen uns für Ihre Rechte ein.

Kontaktieren Sie uns

Zögern Sie nicht, Ihre Rechte durchzusetzen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnell handeln. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Kündigung anzufechten.

FAQ

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?


Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falles und der Dauer des Verfahrens. In der Erstberatung klären wir Sie transparent über die zu erwartenden Kosten auf. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten möglicherweise vollständig übernommen, sodass für Sie keine zusätzlichen Ausgaben entstehen. Hier erfahren Sie bereits vorweg mehr zu den Kosten.

Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?


Die Dauer hängt vom Verlauf des Verfahrens ab. Ein Gütetermin kann oft zu einer schnellen Einigung führen, was den Prozess erheblich verkürzt. Sollte das Verfahren in die Hauptverhandlung gehen, kann es mehrere Monate dauern. Allerdings ist die Zügigkeit des Verfahrens gesetzlich vorgeschrieben, sodass Gerichte in der Regel bemüht sind, Kündigungsschutzverfahren rasch abzuschließen.

Wie sind meine Chancen?


Die Erfolgsaussichten hängen von den individuellen Umständen Ihres Falles ab. In der Erstberatung geben wir Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihrer Chancen. Grundsätzlich sind die Chancen für Arbeitnehmer günstig, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zur Anwendung kommt. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn in Ihrem Betrieb mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt sind und Sie vor der Kündigung bereits länger als 6 Monate dort angestellt waren. In solchen Fällen stehen die Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage meist gut.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung

Ihre Kündigung muss nicht das letzte Wort sein. Mit einer fundierten rechtlichen Beratung und einer strategischen Vorgehensweise können Sie sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung wehren und Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu Ihrem Erfolg gestalten.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Köln
In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir gerne Ihre rechtlichen Optionen und helfen Ihnen, die bestmöglichen Maßnahmen zu ergreifen.
Kostenloses Erstgespräch

Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Köln

Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihrem Anliegen. Rufen Sie uns direkt an, schreiben Sie eine Nachricht oder vereinbaren Sie ein Gespräch – wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Kostenloses Erstgespräch