Arbeitsrecht

Mitarbeiter abmahnen

Eine Person überreicht einer anderen ein Dokument über den Tisch hinweg, beide Hände sind gestreckt und greifen das Papier.
Dr. Sener Dincer

Die Abmahnung ist ein zentrales Instrument im Arbeitsverhältnis, um Pflichtverstöße von Mitarbeitern zu rügen. Sie spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, auf Fehlverhalten zu reagieren und gleichzeitig die rechtliche Grundlage für eine mögliche Kündigung zu schaffen.

Inhaltsverzeichnis

Wann ist eine Abmahnung notwendig?

Die Abmahnung ist oft der erste Schritt, bevor Sie eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen können. Im Rahmen des Ultima Ratio Prinzips darf eine Kündigung nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden, wenn mildere Maßnahmen – wie etwa die Abmahnung – erfolglos geblieben sind. Dies wird durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) immer wieder bestätigt, selbst bei Versetzungen aufgrund von Leistungsmängeln. Der Grundsatz der erforderlichen Abmahnung hat seine Rechtsgrundlage unter anderem auch in § 314 Abs. 2 S.1 BGB.

Eine Abmahnung ist erforderlich, wenn ein Mitarbeiter gegen seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten verstößt. Häufige Beispiele sind:

  • Arbeitsverweigerung,
  • eigenmächtiger Urlaubsantritt oder unerlaubte Verlängerung des Urlaubs,
  • wiederholte Unpünktlichkeit oder
  • Schlechtleistung.

Auch Verstöße gegen Nebenpflichten, wie das Anwerben von Kollegen für einen neuen Arbeitgeber oder das Verletzen von Betriebsgeheimnissen, können einen Abmahngrund darstellen.

Warum ist eine Abmahnung vor der Kündigung notwendig?

Eine Abmahnung schafft eine sichere Prognosegrundlage für eine spätere Kündigung. Sollte der Mitarbeiter sein Verhalten nicht ändern, bietet die Abmahnung dem Arbeitgeber eine bessere rechtliche Position. Sie ist besonders dann erforderlich, wenn von einer Verhaltensänderung des Mitarbeiters auszugehen ist und das Fehlverhalten nicht so gravierend ist, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung erfüllt die Abmahnung mehrere wichtige Funktionen: Sie rügt das Fehlverhalten des Mitarbeiters (Rügefunktion) und gibt ihm gleichzeitig die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern. Zudem warnt sie den Mitarbeiter davor, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Kündigung, drohen (Warnfunktion).

Das Bundesarbeitsgericht betont, dass eine Abmahnung nur dann ihre Funktion erfüllt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eindeutig mitteilt, dass sein Verhalten nicht akzeptabel ist und künftig nicht mehr geduldet wird (BAG v. 18.11.1986 - 7 AZR 674/84). Es ist jedoch wichtig, die Abmahnung nicht durch wiederholtes Aussenden ohne Konsequenzen zu entwerten.

Tipp: Lieber abmahnen als sofort zu kündigen

Das Bundesarbeitsgericht stellt fest, dass eine Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung regelmäßig eine Abmahnung voraussetzt:

"Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (...). Die ordentliche wie die außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus. Sie dient der Objektivierung der negativen Prognose (...). Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (...)." (BAG v. 10.06.2021 - 2 AZR 541/09).

Wie schreibe ich eine rechtssichere Abmahnung?

Die Frage, wie eine rechtswirksame Abmahnung im Arbeitsverhältnis formuliert werden sollte, ist für Arbeitgeber entscheidend. Eine wirksame Abmahnung muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, um vor einem Gericht Bestand zu haben:

  1. Konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens: Die Abmahnung muss das beanstandete Verhalten genau beschreiben. Allgemeine oder pauschale Formulierungen reichen nicht aus. Sie sollten konkrete Angaben zu Datum, Uhrzeit und Situation machen.
  2. Hinweis auf die Konsequenzen: Der Mitarbeiter muss unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass bei Wiederholung des Fehlverhaltens arbeitsrechtliche Konsequenzen, einschließlich der Kündigung, drohen. Diese Warnfunktion ist essenziell.
  3. Verhältnismäßigkeit: Die Abmahnung muss im Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens stehen. Nicht jedes kleinere Fehlverhalten rechtfertigt sofort eine Abmahnung.

Unterschied zwischen mündlicher und schriftlicher Abmahnung im Arbeitsrecht

Eine häufige Frage lautet: Was ist der Unterschied zwischen einer mündlichen und einer schriftlichen Abmahnung im Arbeitsrecht? Grundsätzlich ist eine mündliche Abmahnung möglich, aber nicht zu empfehlen. Die schriftliche Abmahnung bietet den Vorteil, dass sie im Streitfall nachweisbar ist. Daher sollte eine Abmahnung immer schriftlich formuliert werden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Rechtsfolgen einer fehlerhaften Abmahnung

Eine fehlerhafte Abmahnung kann ernsthafte Konsequenzen haben. Rechtsfolgen einer fehlerhaften Abmahnung im Arbeitsverhältnis können dazu führen, dass die Abmahnung vor Gericht keinen Bestand hat und somit auch eine spätere Kündigung angreifbar wird. Dies kann für den Arbeitgeber problematisch werden, da es die rechtliche Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung schwächt.

Wann kann auf eine Abmahnung verzichtet werden?

In Ausnahmefällen kann eine Abmahnung entbehrlich sein. Dies gilt vor allem dann, wenn das Fehlverhalten des Mitarbeiters so schwerwiegend ist, dass eine Verhaltensänderung selbst nach einer Abmahnung nicht zu erwarten ist. Das BAG entschied hierzu: Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht“ (BAG v. 09.06.2011 - 2 AZR 284/10).

Abmahnung und Kündigungsschutz: Was Arbeitgeber wissen müssen

Die Abmahnung spielt eine entscheidende Rolle im Kündigungsschutz. Sie dient dazu, das Fehlverhalten des Mitarbeiters zu dokumentieren und ihm die Chance zu geben, sein Verhalten zu ändern. Sollte es zu einem Kündigungsschutzprozess kommen, ist eine ordnungsgemäße Abmahnung ein wichtiges Beweismittel für den Arbeitgeber. Daher müssen Arbeitgeber wissen, welche rechtlichen Anforderungen eine Abmahnung im Arbeitsrecht erfüllen muss.

Was können wir für Sie tun?

Das Thema Abmahnungen ist rechtlich komplex, und schon kleine Fehler können dazu führen, dass eine spätere Kündigung vor dem Arbeitsgericht unwirksam wird. Um diese Risiken zu vermeiden, ist es wichtig, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen.

Windweiss, Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Köln, steht Ihnen zur Seite, um Abmahnungen rechtssicher zu formulieren und die notwendigen Schritte korrekt einzuleiten. Wir prüfen, ob eine Abmahnung notwendig ist, wie Sie sich rechtlich absichern können und formulieren rechtssichere Abmahnungen für Sie.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuellen Herausforderungen.

Dr. Dincer– Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Köln.

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