Das Wichtigste zuerst:
Wir unterteilen Unternehmen in Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Welche Unternehmensform ist die richtige für Sie?
Einzelunternehmen
Der Einstieg in die Selbstständigkeit erfolgt häufig als Einzelunternehmer. Dazu meldet man sein Gewerbe beim Gewerbeamt an. Bei einem Einzelunternehmen besteht eine unbeschränkte Haftung, das heißt, im Falle von finanziellen Schwierigkeiten ist das Privatvermögen betroffen.
Möchte man das Einzelunternehmen beim Handelsregister eintragen lassen, wird man zum eingetragenen Kaufmann (e.K.). Dies bringt keine steuerlichen oder haftungsbezogenen Vor- und Nachteile mit sich, wird jedoch häufig bei etablierten Gewerbebetrieben erforderlich. Ein Vorteil der Eintragung ist die Möglichkeit, unter einem Firmennamen zu agieren, beispielsweise „Speedy Getränkemarkt“, so dass Fantasienamen zulässig sind.
Personengesellschaften
Wenn man gemeinsam mit mindestens einer weiteren Person ein Unternehmen gründen möchte, bietet sich eine Personengesellschaft an. Die "kleinste Form" ist die GbR, die dem Einzelunternehmen ähnelt, jedoch gemeinsam geführt wird. Die Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Eine GbR kann unkompliziert und bereits mündlich gegründet werden, es wird jedoch empfohlen, einen Gesellschaftsvertrag schriftlich festzuhalten. Die GbR entsteht schnell und erfordert allenfalls die Anmeldung beim Gewerbeamt sowie die Mitteilung an das Finanzamt mittels eines steuerlichen Erfassungsbogens.
Eine weitere Form der Personengesellschaft ist die OHG, die mit dem eingetragenen Kaufmann vergleichbar ist. Im Gegensatz zur GbR bietet die OHG keine zwingenden Vorteile, ermöglicht jedoch ebenfalls die Verwendung von freien Firmennamen. Für größere Geschäftsstrukturen mit Mitarbeitern und administrativen Aufgaben ist die OHG oft die passende Wahl. Möchte man die Haftungsverhältnisse innerhalb einer Personengesellschaft anpassen, kann eine Kommanditgesellschaft (KG) gegründet werden. Hierbei haftet ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär) und ein weiterer nur mit seiner Einlage (Kommanditist). Eine Kombination wie die GmbH & Co. KG verbindet die Vorteile einer Personengesellschaft mit der Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften wie die UG, GmbH und AG zeichnen sich dadurch aus, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt. Die UG kann bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden, während für die GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich ist, wovon bei der Gründung zunächst nur 12.500 Euro eingezahlt werden müssen. Eine AG benötigt ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro und ist geeignet, wenn eine Börsennotierung oder die Einrichtung eines Aufsichtsrats angestrebt wird. Aufgrund der komplexeren Vorschriften ist die AG weniger verbreitet als die GmbH, die derzeit die beliebteste Rechtsform für Unternehmen darstellt.
Ein Vorteil von Kapitalgesellschaften liegt in der einheitlichen Besteuerung: Sie unterliegen einer Körperschaftsteuer von 15% auf ihre Gewinne, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, die je nach Standort variiert. Insgesamt ergibt sich so eine Steuerbelastung von etwa 30%. Sobald Gewinne aus der Gesellschaft entnommen werden, ist eine weitere Besteuerung durch die Kapitalertragsteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu beachten.
Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein entscheidender Schritt bei der Unternehmensgründung. Sie beeinflusst nicht nur die Haftung und Steuerlast, sondern auch die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung und die organisatorische Struktur des Unternehmens. Darüber hinaus hat die Rechtsformwahl erhebliche Auswirkungen auf benachbarte Rechtsgebiete wie Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht, insbesondere dann wenn Sie sich im Bereich der Personengesellschaft oder der Kapitalgesellschaft bewegen. Eine sorgfältige Planung und Beratung im Bereich Gesellschaftsrecht ist daher unerlässlich, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu gewährleisten.
Gesellschaftsrecht und Familienrecht
Das Zusammenspiel zwischen Gesellschafts- und Familienrecht wirft interessante rechtliche Fragestellungen auch in Bezug auf die Rechtsformwahl auf. Ein Beispiel hierfür ist die Frage, ob ein Ehegatte im gesetzlichen Güterstand nach § 1365 BGB die Einwilligung des anderen Ehegatten benötigt, wenn er sein wesentliches Vermögen in eine Gesellschaft einbringt.
Des Weiteren stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen die Mitarbeit eines Ehegatten im Unternehmen des anderen als Begründung einer Innengesellschaft angesehen werden kann. Diese Themen betreffen sowohl das Gesellschaftsrecht als auch das Familienrecht, wobei sich hier immer wieder Berührungspunkte und wechselseitige Einflüsse ergeben.
Gesellschaftsrecht und Erbrecht
Die Wahl der Rechtsform hat auch erhebliche Auswirkungen auf das Erbrecht. Eine zentrale Frage ist, ob eine Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Ferner stellt sich die Frage nach der Vererblichkeit von Gesellschaftsanteilen: Scheidet ein Gesellschafter mit seinem Tod aus der Gesellschaft aus, oder können seine Anteile vererbt werden?
Ein weiteres Thema ist, ob Mitgesellschafter den Vollzug eines Vermächtnisses verhindern können, wenn die Übertragung von Anteilen der Zustimmung der Gesellschaft bedarf.
Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
Traditionell wird das Gesellschaftsrecht oft in Verbindung mit dem Handelsrecht betrachtet. Beide Rechtsmaterien sind eng verwoben, unterscheiden sich jedoch grundlegend. Während das Handelsrecht das Außenprivatrecht der Unternehmen regelt, konzentriert sich das Gesellschaftsrecht auf die inneren Verhältnisse privater Zweckverbände und kooperativer Schuldverhältnisse. Diese Trennung wird beispielsweise deutlich, wenn ein geschäftsführender Gesellschafter einer Unternehmensberatungsgesellschaft ein Auftragsschreiben eines Mandanten ignoriert und dadurch ein Schaden entsteht. Hier stellt sich die Frage nach der handelsrechtlichen Verpflichtung der Gesellschaft (§ 362 HGB), während die Frage der persönlichen Haftung der Gesellschafter gesellschaftsrechtlicher Natur ist.
Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht
Auch im Bereich des Arbeitsrechts ergeben sich interessante Überschneidungen. Leitungsorgane wie Geschäftsführer einer GmbH unterliegen sowohl den arbeitsrechtlichen Bestimmungen als auch den gesellschaftsrechtlichen Regeln. Hier stellt sich etwa die Frage, wer den Dienstvertrag mit diesen Organen abschließt und welche arbeitsrechtlichen Normen auf sie Anwendung finden. Zudem haben betriebliche Mitbestimmungsregelungen Einfluss auf die Organisation von Gesellschaften, was den Schnittpunkt zwischen Gesellschafts- und Arbeitsrecht verdeutlicht.
Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
Wie oben bereits erwähnt, wird die Wahl der Rechtsform einer Gesellschaft wesentlich vom Steuerrecht beeinflusst. Ein steuerlicher Belastungsvergleich gehört zu den wichtigsten Faktoren bei der Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform. Allerdings sollte die Vertragsgestaltung nicht einseitig auf Steuervorteile ausgerichtet sein, da auch andere rechtliche und wirtschaftliche Aspekte in die Entscheidungsfindung einfließen müssen.
Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht hat tiefgreifende Auswirkungen auf das Organisations- und Haftungsrecht von Gesellschaften. Es stellt sich die Frage, welche Gesellschaftsformen "insolvenzrechtsfähig" sind (§ 11 InsO) und welche Rechtsfolgen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für den Fortbestand der Gesellschaft sowie für ihre Beziehungen zu Dritten hat. Ebenso relevant ist die Rolle des Insolvenzverwalters und inwiefern Kapitalflüsse vor der Verfahrenseröffnung Einfluss auf die Haftung von Gesellschaftern haben.
Unsere Leistungen bei windweiss
Beratung zur Rechtsformwahl
Wir analysieren Ihre individuellen Bedürfnisse und Unternehmensziele, um die passende Rechtsform für Ihre Gesellschaft zu empfehlen.
Unterstützung bei der Vertragsgestaltung
Unsere Experten erstellen und prüfen den Gesellschaftsvertrag, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Begleitung bei der Anmeldung und Eintragung
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Anmeldung beim Gewerbeamt und der Eintragung ins Handelsregister, um eine reibungslose Gründung zu gewährleisten.
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