Marken- und Wettbewerbsrecht

Markenrechtsverletzung abmahnen: So setzen Sie Ihre Rechte durch

Ablauf einer markenrechtlichen Abmahnung im Markenrecht
Dr. Sener Dincer
28.09.2024

Eine markenrechtliche Abmahnung ist ein effektives Mittel, um Ihre Marke vor unbefugter Nutzung zu schützen und die Verletzung durch Dritte zu stoppen. Wenn Sie feststellen, dass jemand Ihre Marke oder eine ähnliche Bezeichnung ohne Ihre Erlaubnis verwendet, ist es wichtig, schnell und gezielt zu handeln. Doch wie genau geht man vor, wenn man selbst eine Abmahnung im Markenrecht aussprechen möchte? Dieser Artikel zeigt Ihnen die wesentlichen Schritte und gibt Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie dabei rechtssicher vorgehen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Markenrechtsverletzung und wann sollten Sie eine Abmahnung im Markenrechtnutzen?

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn jemand Ihre eingetragene Marke ohne Ihre Zustimmung im geschäftlichen Verkehr verwendet. Es gibt verschiedene Formen der Markenverletzung:

  1. Doppelidentität: Der Verletzer verwendet eine identische Marke für identische Produkte oder Dienstleistungen.
  2. Verwechslungsgefahr: Eine ähnliche Marke wird benutzt, die bei den Verbrauchern zu Verwechslungen mit Ihrer Marke führen kann.
  3. Rufausbeutung: Auch wenn die Produkte nicht ähnlich sind, kann der Ruf einer bekannten Marke durch die unbefugte Nutzung geschädigt werden.

Als Markeninhaber sind Sie dazu berechtigt, eine markenrechtliche Abmahnung zu versenden, um die weitere Nutzung zu unterbinden und sich gegen Verstöße zu wehren. Diese Abmahnung ist oft der schnellste und kostengünstigste Weg, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Erste Schritte bei der Erstellung einer eigenen markenrechtlichen Abmahnung

Sobald Sie eine Markenrechtsverletzung bemerken, sollten Sie die Rechtsverletzung umgehend dokumentieren. Dazu eignen sich beispielsweise Screenshots bei Online-Verstößen oder andere Beweismittel, die den Verstoß mit Datum festhalten. Diese Dokumentation ist wichtig, um die Verletzung später eindeutig nachzuweisen.

Nachdem die Beweise gesichert sind, sollte die Abmahnung im Markenrecht vorbereitet werden. Diese sollte den Verletzer auf den Markenverstoß aufmerksam machen und ihn auffordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dadurch wird sichergestellt, dass der Verletzer zukünftig von der weiteren Nutzung Ihrer Marke absieht, andernfalls drohen ihm rechtliche Konsequenzen, insbesondere eine Vertragsstrafe.

Ablauf und Inhalte einer markenrechtlichen Abmahnung

Eine markenrechtliche Abmahnung ist zunächst ein außergerichtliches Instrument, um eine Markenrechtsverletzung zu unterbinden. Sie enthält typischerweise folgende Bestandteile:

  • Sachverhaltsschilderung: Der konkrete Verstoß wird detailliert dargestellt.
  • Rechtliche Begründung: Es wird dargelegt, warum eine Markenrechtsverletzung vorliegt und auf welche gesetzlichen Grundlagen sich die Abmahnung stützt.
  • Forderung zur Unterlassung: Der Verletzer wird aufgefordert, das unrechtmäßige Verhalten sofort zu unterlassen.
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Der Verletzer soll eine Erklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, Ihre Marke nicht weiter zu verletzen. Bei einem Verstoß gegen diese Erklärung wird eine Vertragsstrafe fällig.
  • Weitere Ansprüche:  Zusätzlich können Schadensersatz, Auskunft über den Umfang der Verletzung     sowie die Erstattung Ihrer Anwaltskosten geltend gemacht werden.

Abmahnungen im Markenrecht: Form und Fristen

Abmahnungen im Markenrecht sind an keine besondere Form gebunden. Sie können mündlich, per E-Mail, Fax oder schriftlich übermittelt werden. Allerdings wird in den meisten Fällen der schriftliche Wegbevorzugt, um im Streitfall einen Nachweis zu haben. Üblicherweise wird dem Markenverletzer eine knappe Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt, meist nur wenige Tage. Dies liegt daran, dass Sie Ihre Rechtemöglicherweise zügig im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens durchsetzen möchten, falls der Verletzer nicht rechtzeitig reagiert.

Kosten und Risiken einer markenrechtlichen Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung im Markenrechtaussprechen, entstehen Kosten, die in der Regel vom Markenverletzer getragen werden müssen. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Streitwert, der abhängig ist von der wirtschaftlichen Bedeutung Ihrer Marke und dem Ausmaß der Verletzung. Der Streitwert in markenrechtlichen Verfahren liegt häufig zwischen50.000 Euro und 100.000 Euro, bei bekannten Marken kann er auch höher angesetzt werden. Typische Anwaltskosten für eine markenrechtliche Abmahnung belaufen sich somit auf 1.500 bis 3.000 Euro.

Dennoch sollten Sie sich der Risiken einer unberechtigten oder formell fehlerhaften Abmahnung bewusst sein. Wenn Sie ohne ausreichende Grundlage abmahnen, können Sie auf den Kosten sitzen bleiben oder sogar den Verlust Ihrer Marke riskieren, weil die Abmahnung als rechtsmissbräuchlich eingestuft wird oder sich herausstellt, weil vielleicht sogar Sie gegen die Marke des vermeintlichen Verletzers verstoßen. Daher ist es ratsam, bei der Erstellung einer Abmahnung immer einen spezialisierten Rechtsanwalt für Markenrecht hinzuzuziehen.

Unterstützung bei der Erstellung einer markenrechtlichen Abmahnung durch einen Anwalt

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung versenden wollen, sollten Sie stets sicherstellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Abmahnung professionell formuliert wird. Ein Anwalt für Markenrecht kann Sie dabei unterstützen, Ihre Abmahnung so zu gestalten, dass sie rechtssicher ist und die gewünschten Ziele erreicht werden.

Bei windweiss bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte. Unsere erfahrene Kanzleierstellt für Sie rechtssichere Abmahnungen, um Markenrechtsverletzungen schnell und effektiv zu stoppen. Wir helfen Ihnen nicht nur, Ihre Marke zu schützen, sondern auch, die Kosten und Risiken im Blick zu behalten.

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